Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Der definitive Vertragsabschluss zwischen Trailstorys (im weiteren „Firma“ genannt) und dem Teilnehmer kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch die Firma per E-Mail zustanden. Bei Mehrtagestouren/-kursen wird mit der Anmeldung eine Anzahlung des Kunden von CHF 300 fällig. Dabei gelten die in diesen AGB vorliegenden Vertragsbestimmungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

2. Zahlung

Die Bezahlung des vereinbarten Preises erfolgt bei Halb- und Tageskursen/-touren vor Ort und in bar oder vor dem Termin per Rechnung. Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bei Weekends und Mehrtagestouren/-kursen erfolgt die Zahlung per Vorausüberweisung. Eine Anzahlung von CHF 300 wird bei der Anmeldung fällig, der Restbetrag ist bei Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage vor Abreise fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen werden de Zahlungsbedingungen per E-Mail vereinbart. Ausstehende Rechnungsbeträge führen zum Kursausschluss. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei einer Annulation durch den Teilnehmer (Punkt 4 dieser AGB).

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma.

4. Abmeldung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann sich schriftlich per Post oder E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Bei Mehrtagestouren/-kurse mit Übernachtung fallen folgende Annulationskosten an:

  • bei Abmeldung spätestens 30 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung des gesamten vereinbarten Preises, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50
  • bei Abmeldung spätestens 14 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des vereinbarten Preises
  • bei Abmeldung spätestens 7 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 25% des vereinbarten Preises
  • bei späterer Abmeldung sowie bei Nichterscheinen am ersten Kurs-/Tour-Tag: keine Rückerstattung

Bei Tagestouren/-Kurse fallen folgende Annulationskosten an:

  • bei Abmeldung spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung des gesamten vereinbarten Preises, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50
  • bei Abmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des vereinbarten Preises
  • bei späterer Abmeldung sowie bei Nichterscheinen am Kurs-/Tour-Tag: keine Rückerstattung

    Sollte der Teilnehmer eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.

    5. Versicherung und Annullierungsschutz

    In den Verkaufspreisen ist keine Versicherung eingeschlossen. Dem Gast wird aber dringend empfohlen, eine Annulations- und evtl. eine Personenassistance-Versicherung abzuschliessen. Dabei sind generell folgende Risiken gedeckt: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen.

    Darüber hinaus sind bei den Reisen auch keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- oder Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Der Gast wird darauf hingewiesen, seine Versicherungsdeckung zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

    6. Annullierung oder Programmänderung durch Trailstorys

    Wird die Mindestanzahl an Tour- oder Kurs-Teilnehmern nicht erreicht, steht es im Ermessen der Firma, die Tour bis 15 Tage vor Beginn abzusagen. Die Mindestanzahl beträgt 4 Personen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet. In Absprache mit den Teilnehmern kann eine andere Lösung gesucht werden.

    Die Firma behält sich vor, das Programm ohne Rücksprache mit dem Kunden aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt, Sicherheitsgründen oder Nicht-Eignung eines Kunden für die ausgeschriebene Tour etc. nach eigenem Ermessen anzupassen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung des vereinbarten Preises.

    Sollte die Firma zum Schluss kommen, dass eine Durchführung der Tour aus oben genannten Gründen nicht vertretbar ist, behält sie sich vor, diese abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet. Aus den gleichen Gründen ist der Firma vorbehalten, die bereits begonnene Tour abzubrechen. In diesem Fall erstattet die Firma die vom Kunden noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurück.

    7. Teilnahmevorausetzung und Ausrüstung

    Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Für beides ist ausschliesslich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Ist der Teilnehmer auf Medikamente angewiesen oder gibt es gesundheitlich relevante Punkte, welche im Notfall vom Guide/der Firma ein korrektes Handeln erfordern (wie verschiedene Arten von Allergien, Epilepsie, Kreislaufprobleme, Asthma, Bluterkrankheit, etc.), ist die Firma vor Reiseantritt oder spätestens bei der offiziellen Tourenbegrüssung proaktiv darüber zu informieren.

    Während der gesamten Tour besteht strikte Helmtragepflicht. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Guide vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende verpflichten sich, das Angebot mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet die Firma für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.

    8. Ausschluss eines Teilnehmers

    Die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik sind in der Ausschreibung der einzelnen Touren (siehe Homepage und/oder Detailunterlagen) publiziert. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen verantwortlich. Die Veranstalterin kann Teilnehmer vor oder während des Anlasses ausschliessen, wenn diese die von der Veranstalterin genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmer haben die Anweisungen des Guides zu befolgen, andernfalls können sie ausgeschlossen werden.

    Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer eine für die anderen Teilnehmenden oder den Guide vertretbare Durchführung der Tour wegen störenden Verhaltens verunmöglicht.

    Bei Ausschluss aus den obengenannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung.

    9. Leistungen

    Soweit im Detailprogramm nicht anders geregelt, sind nur Guidekosten im Preis inbegriffen. Unterkunft, Verpflegung, Gepäcktransfer, Shuttle­service und weitere Leistungen gehören nur zum Leistungsumfang, sofern im Detail­programm ausdrücklich festgehalten. Die Getränke, Zusatzkosten (z.B. Wäsche-­Services) und allfällige zusätzliche Reise­kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

    Auf Wunsch bietet die Firma Einzelzimmer an. Die Anzahl Einzelzimmer ist beschränkt. Wenn die Firma keinen Zimmerpartner für den Teilnehmden findet oder es die Aufteilung der Zimmer nicht erlaubt, bucht die Firma ein Einzelzimmer und behält sich vor, den vollen Einzelzimmerzuschlag zu verrechnen.

    10. Haftung

    Die Teilnahme an Kursen/Touren erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmenden.

    Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne sein Verschulden, durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch eigenes Verhalten des Gastes verursacht worden sind.

    Die Firma schliesst jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.

    11. Erhöhtes Unfallrisiko und Reparaturen

    Mountainbiken ist gegenüber alltäglichen Tätigkeiten mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Das Tragen eines Bikehelms ist auf allen Reisen obligatorisch. Zweckmässige und für den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmte Bekleidung wird auf den Ausrüstungslisten empfohlen. Auch wird jede Haftung von Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, welche sich durch das Fahrverhalten des Gastes ergeben können (Stürze etc.).

    Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten am Bike ist der jeweilige Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Der Reiseleiter repariert die Bikes der Gäste nur in deren Einverständnis und nur soweit für ein Weiterfahren unbedingt notwendig. Nach einem Sturz oder Defekt am Bike fährt der Teilnehmende auf eigene Verantwortung weiter. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf den Reisen die Bikes durch Transport und Gebrauch einer erhöhten Abnützung unterliegen können.

    12. Bildmaterial

    Die Firma darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag des Kurses/der Tour durch die Firma selbst aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden und veröffentlichen, insbesondere für Printprodukte, die Website und Social Media. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden, ausser er untersagt dies zu Beginn der Tour ausdrücklich und für den Guide unmissverständlich.

    13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

    Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

    14. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Eine Anpassung dieser AGB ohne Vorankündigung bleibt jederzeit vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Homepage http://www.trailstorys.ch publiziert.

    Stand: November 2019